STEUERLICHE BEHANDLUNG VON ZUWENDUNGEN AN DEN HOSPIZVEREIN HAGEN a.T.W.
Zuwendungen können Sie uns sowohl in Form eines jährlichen Mitgliedsbeitrages als auch in Form von Geldspenden zukommen lassen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich z. Zt. auf € 60,-.
Der Hospizverein Hagen a. T. W. ist vom zuständigen Finanzamt Osnabrück-Land als mildtätiger und damit gemeinnütziger Verein steuerlich anerkannt.
Entsprechend können Sie Zuwendungen und Mitgliedsbeiträge an den Hospizverein steuerlich im Rahmen des § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) für Sie steuermindernd geltend machen. Das gilt aufgrund der steuerlichen Anerkennung als gemeinnütziger Verein, sowohl für einen geleisteten Mitgliedsbeitrag, als auch für sonstige Geldspenden an uns.
Zum Nachweis bei dem für Sie zuständigen Finanzamt stellen wir Ihnen auf Wunsch jeweils eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) aus. Eine Zuwendungsbestätigung ist entbehrlich, soweit Ihre Einzelspende den Betrag von € 200,00 nicht überschreitet. In diesem Fall akzeptiert Ihr Finanzamt Ihren Einzahlungsnachweis Ihrer Bank (z. B. manueller/elektronischer Überweisungsträger, Kontoauszug etc.)
Gern sind wir aber auch bei Zuwendungen unter € 200,00 und für den jährlichen Mitgliedsbeitrag bereit, Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen zu lassen. Bitte sprechen Sie uns hierzu jederzeit an oder senden Sie uns eine entsprechende Nachricht:
Hospizverein Hagen a. T. W.
Telefon: 05401 3689901
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Bitte denken Sie daran, uns für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung Ihre persönliche Adresse anzugeben, an die wir die Spendenbescheinigung richten können.